Die Motion will die im Januar 2011 in Kraft getretenen Bestimmungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV) ändern. Die Gewässerräume sollen einseitig zugunsten der Nutzung eingeschränkt und die Bewirtschaftungsvorschriften gelockert werden. Mit 94:89 Stimmen sprach sich der Nationalrat für die Lockerung des Gewässerschutzschutzes aus.