Das revidierte Jagdgesetz erhöht den Druck auf wildlebende Tierarten. Geschützte Tiere können abgeschossen werden, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben, und ohne dass zumutbare Präventionsmassnahmen ergriffen wurden. Der Wolf ist neu neben dem Steinbock im revidierten JSG explizit als regulierbar genannt. Weitere geschützte Tierarten (z. B. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher, Höckerschwan etc.) können vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu sagen kann. In seiner Botschaft hat der Bundesrat schon verschiedene Arten für diese Liste vorgesehen.