Die «Anbindung nationaler Auenschutzgebiete an das dynamische Thursystem durch eine Verschiebung der bestehenden Dämme» wird im Hochwasserschutzkonzept des Kantons lediglich als Option bezeichnet. Die Auenverordnung des Bundes verlangt allerdings, dass Beeinträchtigungen der Auen «bei jeder sich bietenden Gelegenheit» zu beseitigen sind.