Das Bundesparlament hat in der Wintersession 2023 eine weitgehende Lockerung des Bauens ausserhalb der Bauzone beschlossen (RPG 2), beispielsweise die Umnutzung von leerstehenden Ställen zu Wohnnutzungen sowie die Einführung von Bauzonen ausserhalb der Bauzone. Es ist den Kantonen überlassen, welche Lockerungen sie zum bisherigen Recht vorsehen. Eine Standesinitiative aus dem Kanton St.Gallen will zudem zusätzliche Ausnahmen für Weilerzonen, damit auch in diesen Nichtbauzonen Wohnhäuser gebaut werden können.