Raumplanung: Sollen Gemeinden den planerischen Mehrwert bei Um- und Aufzonungen abschöpfen können?

Auf- und Umzonungen führen zu einer Mehrausnützung von Parzellen und damit zu einem ökonomischen Vorteil für Grundeigentümer:innen. Mit dem RPG-2 wurde beschlossen, dass die Kantone einen solchen Mehrwertausgleich vorsehen können. Gemäss der bisherigen Bundesgerichtspraxis mussten die Kantone einen solchen dagegen zwingend einführen.


Geschäft: SGWV24:14
  • Raumplanung
  • Für die Umwelt
  • Eher für
  • Eher gegen
  • Gegen die Umwelt
  • Keine Antwort