Auch die Reduktion des durch den Autoverkehr verursachten Lärms muss ein zentrales Anliegen dieses Gesetzes sein. In der Schweiz sind ca. 14% der Bevölkerung (d.h. mehr als eine Million Personen) übermässigem und gesundheitsschädigendem Strassenverkehrslärm ausgesetzt. Es muss dringend gehandelt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind ein einfaches Mittel zur Lärmreduktion. Verlangsamt man z.B. die Geschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h, so reduziert sich die Lärmbelastung um 3dB. Das entspricht einer Reduktion des Verkehrsaufkommens um 50% und einer Verringerung der empfundenen Belästigung, welche grösser ist als die tatsächliche Lärmreduktion.