Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, bei Gaskraftwerken die am Europäischen Emissionshandel teilnehmen die CO2-Abgabe nur so weit zurückzuerstatten, wie der CO2-Preis einen Mindestwert der sich nach den externen Kosten richtet nicht übersteigt. Die Ratsmehrheit ist diesem Vorschlag gefolgt mit 92:91 Stimmen.