Während heute das Bundesamt für Umwelt seine Zustimmung geben muss bis eine geschützte Art reguliert werden kann, soll dies künftig den Kantonen überlassen werden und dem Bafu käme nur noch ein Anhörungsrecht zu. Und dies obschon der Schutz dieser Arten weiterhin eine Aufgabe des Bundes bleibt. Durch diese Kompetenzverschiebung wird die Aufsichts- und Koordinationsfunktion des Bundes bei der Bestandesreglunierung empfindlich geschwächt, halten sich die einzelnen Arten doch selten an Kantonsgrenzen.