Mit der Motion soll die Biozidprodukteverordnung so angepasst werden, dass Biozide, die in einem EU-Land geprüft und für den Verkauf bewilligt wurden, automatisch auch in der Schweiz für den Import und den Verkauf zugelassen sind. Heute werden bei der Anerkennung der Zulassung in der Schweiz nur noch geprüft, ob die in der Erstzulassung getroffen Massnahmen zur Risikoreduktion an nationale Gegebenheiten angepasst werden müssen. Aufgrund der hohen Umweltschädlichkeit von Bioziden halten die Umweltorganisationen den heute geltenden Prüfprozess für absolut notwendig und empfehlen die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat hat die Motion mit 132:59 Stimmen angenommen.