Während der Bundesrat vorschlug, dass eine Regulierung geschützer Arten erst dann erlaubt ist, wenn grosser Schaden auch mit zumutbare Schutzmassnahmen nicht verhindert werden kann, hat die Kommissionsmehrheit diese Erforderniss für Schutzmassnahmen gänzlich gestrichen. Eine Minderheit schlug vor bei der Version des Bundesrates zu bleiben, fand im Rat aber kein Gehör.