
AVAG01 Ackerflächen für Umfahrungsstrasse
AVAG02 Schutz vor Zersiedelung
AVAG03 Naturschutz im Wald
AVAG04 Geld für Revitalisierungen
AVAG05 ÖV ohne Verbrennungsmotoren
AVAG06 Strassenbau im Wasserschloss
AVAG07 Verkehrssicherheit durch Radarkontrollen
AVAG08 Energiegesetz: Eigenstromerzeugung bei Neubauten
AVAG09 Energiegesetz: Ersatzpflicht für Ölheizungen
AVAG10 Energiegesetz: Gesamtabstimmung
AVAG11 Unabhängigen Fachstelle für Nuklearsicherheit
AVAG12 Investitionen der AKB in fossile Energien
AVAG13 Entwicklungsschwerpunkt Klima
AVAG14 Klimaschutz als Verfassungsziel
AVAG15 Ökologischer Ausgleich für Bautätigkeit
AVAG16 Ökologischer Ausgleich rasch umsetzen
AVAG17 Kantonale Fachstelle Klimawandel
AVAG18 Klimaschutz-Massnahmenplan
Mit dem neuen Aargauer Energiegesetz muss beim Ersatz einer alten fossil betriebenen Heizung, mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt oder durch energetische Sanierungen einspart werden. Zudem muss geprüft werden, ob eine erneuerbare betriebene Heizung günstiger kommt. Es wird angenommen, dass dadurch kaum noch neue Ölheizungen eingebaut werden. Weil bestehende Heizungen aber noch 20-30 Jahre weiter in Betrieb sind und das Klima erhitzen, wollte eine Minderheit des Grossen Rates eine Frist von 20 Jahren zum Ersatz von Ölheizungen einführen.