
AVAG01 Ackerflächen für Umfahrungsstrasse
AVAG02 Schutz vor Zersiedelung
AVAG03 Naturschutz im Wald
AVAG04 Geld für Revitalisierungen
AVAG05 ÖV ohne Verbrennungsmotoren
AVAG06 Strassenbau im Wasserschloss
AVAG07 Verkehrssicherheit durch Radarkontrollen
AVAG08 Energiegesetz: Eigenstromerzeugung bei Neubauten
AVAG09 Energiegesetz: Ersatzpflicht für Ölheizungen
AVAG10 Energiegesetz: Gesamtabstimmung
AVAG11 Unabhängigen Fachstelle für Nuklearsicherheit
AVAG12 Investitionen der AKB in fossile Energien
AVAG13 Entwicklungsschwerpunkt Klima
AVAG14 Klimaschutz als Verfassungsziel
AVAG15 Ökologischer Ausgleich für Bautätigkeit
AVAG16 Ökologischer Ausgleich rasch umsetzen
AVAG17 Kantonale Fachstelle Klimawandel
AVAG18 Klimaschutz-Massnahmenplan
Um das Verbrennen von endlichem und klimaschädlichem Erdöl im Verkehr zu reduzieren, sollen im öffentlichen Verkehr (ÖV) ab 2023 nur noch Hybridfahrzeuge und ab 2028 nur noch Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotoren angeschafft werden. Üblicherweise stehen die Fahrzeuge für 14 Jahre im Einsatz. Der öffentliche Verkehr würde somit ab 2040 mehrheitlich fossil-frei betrieben.