
AVAG01 Ackerflächen für Umfahrungsstrasse
AVAG02 Schutz vor Zersiedelung
AVAG03 Naturschutz im Wald
AVAG04 Geld für Revitalisierungen
AVAG05 ÖV ohne Verbrennungsmotoren
AVAG06 Strassenbau im Wasserschloss
AVAG07 Verkehrssicherheit durch Radarkontrollen
AVAG08 Energiegesetz: Eigenstromerzeugung bei Neubauten
AVAG09 Energiegesetz: Ersatzpflicht für Ölheizungen
AVAG10 Energiegesetz: Gesamtabstimmung
AVAG11 Unabhängigen Fachstelle für Nuklearsicherheit
AVAG12 Investitionen der AKB in fossile Energien
AVAG13 Entwicklungsschwerpunkt Klima
AVAG14 Klimaschutz als Verfassungsziel
AVAG15 Ökologischer Ausgleich für Bautätigkeit
AVAG16 Ökologischer Ausgleich rasch umsetzen
AVAG17 Kantonale Fachstelle Klimawandel
AVAG18 Klimaschutz-Massnahmenplan
Im Aargau werden noch immer beinahe 2/3 der Gebäude mit fossilem Öl und Gas geheizt. Das neue Aargauer Energiegesetz verlangt, dass bei Neubauten ein Teil der Stromverbrauchs durch eine Solaranlage selber produziert werden muss. Zudem muss, wer eine alte Ölheizung ersetzt, mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie decken oder durch energetische Sanierungen einsparen. Die Erfahrungen aus andern Kantonen zeigt, dass die meisten Hausbesitzenden dann auf eine vollständig erneuerbar betriebene Heizung setzen.