Eigentlich müssten im Aargau mindestens 5 Prozent der Einnahmen des Kantons von den Wasserkraftwerken (sogenannte Wasserzins) für Revitalisierungen eingesetzt werden. Über Jahre wurde das vorhandene Budget aber nicht genutzt und weniger Revitalisierungen realisiert als vorgesehen. Mit dem Vorstoss wird der Regierungsrat aufgefordert, die Wasserzinse zweckgebunden einzusetzen und nicht in die allgemeine Staatskasse fliessen zu lassen.