Der Vorstoss wollte es den Gemeinden und Städte verbieten, auf Kantonsstrassen Geschwindigkeitskontrollen mit permanenten Radarkontrollen durchzuführen. Semimobile Radarfallen hätten nur bei Unfallschwerpunkten und über kurze Zeit eingesetzt werden dürfen. Das Aargauer Verwaltungsgericht hat im März 2019 entschieden, dass für die Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs innerorts einzig die Gemeinde zuständig sei. Die Gemeinden dürften dazu auch Radaranlagen einsetzen.