Der Vorstoss bezweckt, dass ökologische Ausgleichsmassnahmen von Bauten und Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt soweit möglich zeitgleich realisiert werden und langfristig erhalten bleiben. So können Arten, die von der Bautätigkeit negativ betroffen sind, andernorts einen dauerhaften Lebensraum finden.