AVAG09 Energiegesetz: Ersatzpflicht für Ölheizungen

Mit dem neuen Aargauer Energiegesetz muss beim Ersatz einer alten fossil betriebenen Heizung, mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt oder durch energetische Sanierungen einspart werden. Zudem muss geprüft werden, ob eine erneuerbare betriebene Heizung günstiger kommt. Es wird angenommen, dass dadurch kaum noch neue Ölheizungen eingebaut werden. Weil bestehende Heizungen aber noch 20-30 Jahre weiter in Betrieb sind und das Klima erhitzen, wollte eine Minderheit des Grossen Rates eine Frist von 20 Jahren zum Ersatz von Ölheizungen einführen.

03.03.2020 Objet: 19.333
  • Fossile Energie
  • Pour l‘environnement
  • Abstention
  • Absent
  • n’est plus / pas encore dans le conseil
  • Contre l‘environnementt