Die Kommissionsminderheit verlangt die Überprüfung der Zulassung eines Wirkstoffes, wenn der Wirkstoff oder dessen Abbauprodukte die Grenzwerte in Gewässern der Trinkwassernutzung oder in Oberflächengewässern wiederholt und verbreitet überschreiten. Weiter sollen in Zuströmbereichen von Trinkwasserfassungen keine Pestizide zum Einsatz kommen, deren Wirkstoff und Abbauprodukte im Grundwasser den Grenzwert überschreiten. Die Kommissionsmehrheit nimmt dem Trinkwasserschutz das Herzstück, indem nur noch ein Teil der Abbauprodukte berücksichtigt werden. Die Minderheit setzt sich schlussendlich mit 103 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen durch.