Mit dem Beitritt zur Aarhus-Konvention (AK) würde sich die Schweiz verpflichten, Umweltinformationen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen (1. Pfeiler), die Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidverfahren zu beteiligen (2. Pfeiler) und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicher zu stellen (3. Pfeiler). Der Nationalrat ist mit 93:85 Stimmen auf die Vorlage eingetreten.