Pendlerabzug

Momentan können Autofahrer die Pendlerkosten zum Arbeitsplatz unter gewissen Bedingungen unbegrenzt von den Steuern abziehen. Dies fördert lange Arbeitswege. Mit einer Obergrenze von Fr. 3000.- wird dieser Fehlanreiz  deutlich reduziert.  Das ist ein ökologischen Fortschritt für die Verkehrs-,  Energie- und Raumplanungspolitik. Die Mehreinnahmen werden für den öV eingesetzt. Die Bergkantone sind von dieser Neuerung unterdurchschnittlich betroffen. Zudem bleiben höhere Obergrenzen für kantonale und kommunale Steuern möglich. Heute sind die abzugsfähigen Kosten z. T. höher als die realen Kosten und das Missbrauchspotential ist beträchtlich.

In dieser Abstimmung hat sich eine Obergrenze für Auto- und öV-Benützer von Fr. 3000.- gegenüber dem heutigen im Prinzip unbegrenzten Abzug mit 111: 78 Stimmen durchgesetzt. Diese Massnahme ist Teil des direkten Gegenvorschlages zur öV-Initiative.


05.06.2013 Oggetto: 12.016 Votazione: 8895
  • Öffentlicher Verkehr
  • Individualverkehr
  • In favore dell'ambiente
  • Astenuto
  • Presidente
  • Assente
  • Assenza giustificata
  • Contro l'ambiente