Über die KEV wurde in den vergangenen Jahren ein massiver Ausbau der Kleinwasserkraft vorangetrieben. Aus Sicht der Umweltverbände weisen aber insbesondere die kleinsten dieser Werke, welche am häufigsten gebaut werden, ein ungünstiges Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten auf. Sowohl im ökonomischen Sinn aber vor allem auch beim Eingriff in den Lebensraum. Bereits seit geraumer Zeit steht darum die Forderung im Raum die Förderung der Wasserkraft zu begrenzen, damit die allerletzten ungenutzten Gewässerabschnitte erhalten bleiben. Der Bundesrat hat im Entwurf eine Untergrenze von 1MW für die Förderung vorgeschlagen. Davon ausgenommen sind Trinkwasser-, Abwasseranlagen und solche an bereits genutzten oder beeinträchtigten Gewässerstrecken. Weitere Ausnahmen kann der Bundesrat gemäss Entwurf vorsehen. Um dem unnachhaltigen Ausbau der Kleinwasserkraft zu begegnen ist auch aus ökologischer Sicht eine Untergrenze der Förderung wichtig. Diese sollte im güstigsten Fall noch höher festgesetzt werden. Eine Absenkung der Untergrenze auf 300kW, wie sie in diesem Punkt gefordert wurde, ist auf jeden Fall klar abzulehnen.