Der Vorschlag sieht vor, dass Kernenergiegesetz mit einer Regelung zum Langzeitbetrieb und zur Ausserbetriebnahme der Schweizer AKW zu ergänzen. Demnach müssen Betreiber nach 40 Jahren Betriebszeit ein Langzeitbetriebskonzept für jeweils max. 10 Jahre vorlegen, welches von der Aufsichtsbehörde ENSI geprüft und genehmigt wird. Damit kann das Risiko minimiert werden, dass Betreiber gegen Ende der Betriebsphase eines AKW nicht mehr ausreichend in die Sicherheit der Anlagen investieren. Die Umweltorganisationen haben die Annahme des Langzeitbetriebskonzepts empfohlen. Allerdings hat es der Nationalrat verpasst, eine wichtige Konkretisierung der geltenden Sicherheitsanforderungen(steigende Sicherheit) für den Langzeitbetrieb zu verabschieden. Das abgeschwächte Langzeitbetriebskonzept wurde mit 114:79 Stimmen vom Nationalrat angenommen.