Der Bundesrat hat zu Beginn der Pandemie beschlossen, dass der öV sein Angebot nur leicht reduzieren darf. Für S-Bahnen, Postauto und Stadtbusse hat der Bund die Zusatzkosten ausgeglichen, die den öV-Unternehmen durch den Kundenrückgang entstanden sind. Am stärksten war der Nachfragerückgang jedoch bei den Schnellzügen. Der Nationalrat hat dem Antrag mit 115:64 Stimmen zugestimmt, dass die SBB die pandemiebedingten Schulden (allein 2020 1.5 Mia. Fr) als ausserordentlich verbuchen kann, damit das Schnellzugangebot nicht reduziert werden muss.