Solarpflicht auf Neubauten

Im Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter soll eine Solarpflicht beim Bau neuer Gebäude eingeführt werden, die bis 2030 gültig ist. Die Kommissionsmehrheit will dies erst ab einer Gebäudefläche von mehr als 300m2. Darunter können die Kantone über eine Pflicht entscheiden. Eine Minderheit will wie der Ständerat eine solche Pflicht für alle neuen Gebäude. Sie unterliegt mit 106:84 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

26.09.2022 Geschäft: 21.501 Abstimmung: 25562
  • Erneuerbare Energien
  • Für die Umwelt
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  • Gegen die Umwelt