Das Bundesgericht gewährte 2018 den Umweltorganisationen das Parteistellungs- und Beschwerderecht bei der Zulassung von Pestiziden. Dieses soll nun formell ins Landwirtschaftsgesetz überführt werden. Die Mehrheit der Kommission will dieses Recht massiv einschränken und Schlupflöcher öffnen. Die Ratsmehrheit folgt jedoch der Minderheit mit 105:88 Stimmen bei 3 Enthaltung und festigt das Beschwerderecht unverändert.