Ammoniakreduktion mittels Schleppschlauch

Zur Senkung der Ammoniakemmissionen verpflichtet der Bundesrat via Verordnung die Landwirtschaft zur Verwendung des sogenannten Schleppschlauchs, eine emissionsmindernde Technik zum Ausbringen der Gülle. Eine Kommissionsmehrheit verlangt zahlreiche Ausnahmen, die gemäss Bundesrat einer "faktischen Aufhebung der Schleppschlauchpflicht gleich" käme. Der Nationalrat folgt seiner Kommission nicht und lehnt die Motion mit 100:88 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

14.12.2022 Geschäft: 22.3886 Abstimmung: 25992
  • Landwirtschaft
  • Für die Umwelt
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  • Präsidentin/Präsident
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  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt