Als Teil des indirekten Gegenvorschlags zur Landschaftsinitiative der Umweltverbände wollen Ständerat und die Mehrheit der Umweltkommission des Nationalrats die Bodenversiegelung ausserhalb der Bauzone begrenzen. Grundsätzlich sollen die Kantone die Bodenversiegelung stabil halten. Es werden jedoch bedeutenden Ausnahmen für Nationalstrassen, Kantonsstrassen, Eisenbahnlinien, die Landwirtschaft, Anlagen zur Energieproduktion und teilweise den Tourismus gewährt. Dennoch ist die Neuerung ein Paradigmenwechsel, der erstmals anerkennt, dass versiegelter, wasserundurchlässiger Boden (z.B. Asphalt) für die Natur verloren ist und den Wasserhaushalt stört. Christian Wasserfallen FDP/BE wollte sämtliche Infrastrukturanlagen von dieser Begrenzung ausnahmen, also z.B. auch Gemeindestrassen und alle touristischen Anlagen, scheiterte aber mit 121:66 Stimmen.