Keine Subvention der fossilen Stromversorgung

Teilnehmende am Emissionshandelssystem (Grossemittenten) werden von der CO2-Abgabe befreit. Der Ständerat hat analog zu einigen europäischen Ländern (z.B. UK, NL) einen sogenannten Mindestpreis (floor price) für fossil-thermische Kraftwerke eingeführt. Dieser soll sicherstellen, dass die externen Klimakosten verursachergerecht dem Strom angelastet werden. Die Kommissionsmehrheit möchte, dass  fossil-thermische Kraftwerke, die der inländischen Versorgungssicherheit dienen, von dieser Bestimmung ausgenommen werden. Die Minderheit Bäumle möchte die Regelung des Ständerats (ohne Ausnahme) übernehmen. Der Nationalrat hat die Minderheit Bäumle klar angenommen.

10.06.2020 Geschäft: 17.071 Abstimmung: 20538
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