
Abschüsse auch ohne Herdenschutzmassnahmen
Atomausstiegsinitiative
Aufhebung des Schutzstatus für den Wolf
Autoimportsteuer nicht für den Strassenausbau zweckbinden
BLN Gebiete - Kern des Schutzwertes bewahren
CO2-Grenzwerte für Gebäude beim Heizungsersatz
CO2-Ziel für Neuwagen erhalten
Eintreten auf Gegenvorschlag zur Initiative Grüne Wirtschaft
Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative
Gewässerschutzgesetz beschneiden
Gleich viel Reduktion in der Schweiz wie bisher oder weniger
Klimaverträglichkeit in der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigen
Klimawirkungen von Investitionen
Konzernverantwortungsinitiative
Lenkungsabgabe auf Flugtickets von mindestens 30 Franken
Massive Reduktion des Schweizer Klimaschutzziels
Pendlerabzug auch bei Geschäftsfahrzeugbesitzern weiterhin beschränken
Private Klimaschutzprojekte im In- und Ausland verstärken
RPG. Für eine Lockerung der Bundesbestimmungen im Sinne des Föderalismus
Schlussabstimmung Energiestrategie
Schrittweise Erhöhung der CO2-Abgabe bei Zielverfehlung
Schutz für kleine Fliessgewässer - Untergrenze für Förderung von Wasserkraft
Schwächung der Aufsichtsfunktion des Bafu beim Artenschutz
Stromeffizienz-Initiative
Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums
Verlängerung und Optimierung Gebäudeprogramm
Volksinitiative für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft
Öffentlicher Regionalverkehr weiterhin zu einem Drittel durch den Bund mitfinanzieren
Wer ein neues Auto kauft, bezahlt eine Importsteuer von 4% auf den Neuwagenpreis. Die Einnahmen von 400 Mio. pro Jahr flossen bisher in die allgemeine Bundeskasse. Neu sollen sie ab 2018 für den Strassenbau reserviert werden. Das ist weder ökologisch sinnvoll noch verursachergerecht. Diese Importsteuer bezahlen auch Wenigfahrer, die zum Beispiel aus ökologischen Gründen ein sparsameres Auto kaufen. Claude Hêche SP JU schlug vor, anstelle der Autoimportsteuer künftig einen grösseren Teil der verbrauchsabhängigen Benzinsteuer von der Bundeskasse in die Strassenkasse zu verschieben. Dies hat der Ständerat mit 31 zu 12 Stimmen abgelehnt (Art. 86 Abs. 2 Bst. b und g BV). Zusammen mit den anderen Neuerungen des Strassenfonds NAF erhält die Strassen-Kasse des Bundes 1 Milliarde mehr pro Jahr. Davon gehen insgesamt 650 Mio. zu Lasten der knappen Bundeskasse.