
Abschüsse auch ohne Herdenschutzmassnahmen
Atomausstiegsinitiative
Aufhebung des Schutzstatus für den Wolf
Autoimportsteuer nicht für den Strassenausbau zweckbinden
BLN Gebiete - Kern des Schutzwertes bewahren
CO2-Grenzwerte für Gebäude beim Heizungsersatz
CO2-Ziel für Neuwagen erhalten
Eintreten auf Gegenvorschlag zur Initiative Grüne Wirtschaft
Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative
Gewässerschutzgesetz beschneiden
Gleich viel Reduktion in der Schweiz wie bisher oder weniger
Klimaverträglichkeit in der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigen
Klimawirkungen von Investitionen
Konzernverantwortungsinitiative
Lenkungsabgabe auf Flugtickets von mindestens 30 Franken
Massive Reduktion des Schweizer Klimaschutzziels
Pendlerabzug auch bei Geschäftsfahrzeugbesitzern weiterhin beschränken
Private Klimaschutzprojekte im In- und Ausland verstärken
RPG. Für eine Lockerung der Bundesbestimmungen im Sinne des Föderalismus
Schlussabstimmung Energiestrategie
Schrittweise Erhöhung der CO2-Abgabe bei Zielverfehlung
Schutz für kleine Fliessgewässer - Untergrenze für Förderung von Wasserkraft
Schwächung der Aufsichtsfunktion des Bafu beim Artenschutz
Stromeffizienz-Initiative
Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums
Verlängerung und Optimierung Gebäudeprogramm
Volksinitiative für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft
Öffentlicher Regionalverkehr weiterhin zu einem Drittel durch den Bund mitfinanzieren
Mit der neuen Bahnfinanzierung FABI haben Volk und Stände 2014 beschlossen, dass Pendler nur noch maximal 3‘000 Franken von den Bundessteuern abziehen dürfen. Mit dieser Massnahme wird das Verkehrswachstum gebremst. Erich Ettlin CVP OW und Hans Wicki FDP NW verlangen, dass diese Neuerung für Geschäftsfahrzeugbesitzer nicht umgesetzt wird. Damit würde eine Ungleichbehandlung zwischen Geschäftsfahrzeugbesitzern einerseits und Pendler im eigenen Fahrzeug oder mit dem öV andererseits geschaffen. Im Nationalrat wurde von Thomas Aeschi SVP ZG bereits gefordert, den Pendlerabzug für alle wieder unlimitiert zuzulassen. Für Geschäftsfahrzeuginhaber mit typischen Aussendienstberufen wie Maurer, Schreiner oder Gärtner ist die Forderung der Motion Ettlin bereits vollständig umgesetzt. Für alle anderen hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit Gewerbeverband und Economiesuisse eine möglichst einfache Umsetzung gewählt, die für die Firmen keine wesentliche Mehrbelastung darstelle. Dennoch hat der Ständerat mit 19 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen im Sinne von Herrn Ettlin entschieden, dass Pendler mit Geschäftsfahrzeug im Gegensatz zu Pendler mit öV oder eigenen Fahrzeug nichts mehr an die Bahnfinanzierung beizusteuern haben.