Art.3 abs. 5 sieht vor, dass beim Inlandziel Emissionsreduktionen im ausländischen Teil des Emissionshandelssystems angerechnet werden können. Dies entspricht einer indirekten Abschwächung der Inlandmassnahmen. Die Minderheit Bäumle möchte hier dem Ständerat folgen und diesen Fehler in der Buchhaltung zum Inlandziel korrigieren. Die Minderheit wurde angenommen.