Der Kanton Wallis wollte mit dieser Standesinitiative den Gewässerschutz weiter schmälern und die minimalen gesetzlichen Restwasservorgaben weiter reduzieren, um die Nutzung durch die Wasserkraft zu maximieren. Ausschlaggebend für den Vorstoss war eine ungenügende Konzessionserneuerung eines bestehenden Werkes, das nach Jahrzehnten der Übernutzung endlich den neuen gesetzlichen Grundlagen in Sachen Restwasser hätte angepasst werden müssen. Der Vorstoss wollte das verhindern und stattdessen den Gewässerschutz lockern.