Leistungsuntergrenze bei der Förderung der Kleinwasserkraft

Die Kommissionsminderheit möchte neue Kleinwasserkraftwerke an natürlichen Gewässern erst ab jener Leistungsgrenze fördern, ab der sie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen (3 MW). So wird sichergestellt, dass geförderte Anlagen gezielt auf ihre Umweltwirkung abgeklärt werden. Die Minderheit unterliegt mit 124:62 bei 5 Enthaltungen.

16.06.2021 Oggetto: 19.443 Votazione: 23310
  • Gewässer
  • In favore dell'ambiente
  • Astenuto
  • Presidente
  • Assente
  • Assenza giustificata
  • Contro l'ambiente