Gemeinwesen stehen in der Verantwortung, denn sie bringen Pestizide auf öffentlichen Flächen und auf ihren Grundstücken aus. Wie eine Studie des BAFU gezeigt hat, werden von mehr als der Hälfte der Gemeinden in der Schweiz die einschränkenden Vorgaben zur Verwendung einzelner Pestizide auf öffentlichen Plätzen nicht befolgt. Offensichtlich sind die geltenden Bestimmungen nicht klar genug und zeigen keinerlei Wirkung. Pestizide, welche, die im Rahmen der biologischen Landwirtschaft eingesetzt werden, bleiben zulässig. Weitere Ausnahmen sollen möglich bleiben, zum Beispiel im Kampf gegen besonders schädliche Organismen.