Aktuell dürfen maximal 12 Prozent der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfondsgelder für attraktivere Verkehrsverbindungen innerhalb von Agglomerationen ausgegeben werden. Das entspricht in etwa der seit 2008 gültigen Regelung. Alle Transportmittel im Strassenraum (Tram, Bus, Umfahrungsstrassen, Velo) werden bei diesen Projekten im Rahmen von ökologischen und ökonomischen Kriterien gleich behandelt. Seit das Parlament 2015 die neue Strassenfinanzierung beschlossen hat, zeigt sich, dass der Bedarf für Autobahnbau- und -unterhalt geringer ist als von Bundesrat erwartet. Deshalb wurde der Benzinpreis nicht um 4 Rappen pro Liter erhöht, wie es ursprünglich per 2020 geplant war. Michael Töngi (Grüne/LU) fordert, dass ein Teil der Minderausgaben für Agglomerationsverkehrsprojekte verwendet werden darf. Der Nationalrat hat dies mit 100 zu 93 Stimmen abgelehnt.