
Gewässerrevitalisierung
Energie- statt Mehrwertsteuer
Bestehende Wohnungen zu Zweitwohnungen umfunktionieren
Grüne Wirtschaft (Initiative) und Änderung des Umweltschutzgesetzes (Gegenvorschlag)
Zweite Gotthardröhre
Schonung der natürlichen Ressourcen und Verbesserung der Ressourceneffizienz
Branchenvereinbarungen
Umsetzung des Kyoto-II-Abkommens mit Auslandzertifikaten
Keine Unterstützung für Kohlekraftwerke im Ausland
Güterverkehr soll Kernaufgabe der SBB bleiben
Nationales Bodenkompetenzzentrum
Milchkuh-Initiative der Strassenverbände
Richtwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien
Stromverbrauchsrichtwerte
Prüfung von Alternativen bei Gaskraftwerken
Untergrenze Wasserkraft, Ausschluss vom Einspeiseprämiensystem
Abnahmeverpflichtung für Anlagen unter 1MW
Effizienzvorschriften für Heizanlagen
Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungsmarkt
CO2-Ziel von durchschnittlich 95g CO2 für Neuwagen bis 2020
Langzeitbetriebskonzept für AKW
Laufzeitbefristung für die AKW Beznau und Mühleberg auf max. 50 Betriebsjahre
Die Bestimmungen zur Gewässerraumausscheidung sind ein zentraler Bestandteil des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser", welche zurückgezogen wurde. Die konkrete Definition des Raumbedarfs war ein wichtiger Punkt für den Rückzug. Der Kompromiss bei der Revision der Gewässerschutzgebung wurde nicht in Frage gestellt. Allen Beteiligten war klar, was die Gewässerraumausscheidung mit sich bringt. Offene Vollzugsfrage wurden zudem in den letzten zwei Jahren erörtert und in entsprechenden Merkbättern festgehalten. Für die Abgeltungen an die Landwirtschaft wurden zusätzliche 20 Millionen Franken gesprochen. Die ursprüngliche Motion der UREK-NR hat den erarbeiteten Kompromiss in Frage gestellt, hätte das Prinzip von Treu und Glauben gegenüber den Initianten der Volksinitiative schwerst verletzt und eine weitere Abschwächung der Regelung zu den Gewässerräumen zur Folge gehabt.