
Gewässerrevitalisierung
Energie- statt Mehrwertsteuer
Bestehende Wohnungen zu Zweitwohnungen umfunktionieren
Grüne Wirtschaft (Initiative) und Änderung des Umweltschutzgesetzes (Gegenvorschlag)
Zweite Gotthardröhre
Schonung der natürlichen Ressourcen und Verbesserung der Ressourceneffizienz
Branchenvereinbarungen
Umsetzung des Kyoto-II-Abkommens mit Auslandzertifikaten
Keine Unterstützung für Kohlekraftwerke im Ausland
Güterverkehr soll Kernaufgabe der SBB bleiben
Nationales Bodenkompetenzzentrum
Milchkuh-Initiative der Strassenverbände
Richtwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien
Stromverbrauchsrichtwerte
Prüfung von Alternativen bei Gaskraftwerken
Untergrenze Wasserkraft, Ausschluss vom Einspeiseprämiensystem
Abnahmeverpflichtung für Anlagen unter 1MW
Effizienzvorschriften für Heizanlagen
Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungsmarkt
CO2-Ziel von durchschnittlich 95g CO2 für Neuwagen bis 2020
Langzeitbetriebskonzept für AKW
Laufzeitbefristung für die AKW Beznau und Mühleberg auf max. 50 Betriebsjahre
Der Entwurf des Bundesrates verlangte, dass beim Bau eines neuen oder der Erweiterung oder Erneuerung eines bestehenden fossil-thermische Kraftwerk(z.B. Gaskraftwerk) geprüft wird, ob die Energie, die damit produziert werden soll, nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann. Die Abwärme eines solchen Kraftwerks ist sinnvoll zu nutzen. Eine entsprechende Regel bestand schon im bestehenden Gesetz. Der Absatz wurde im Nationalrat ersatzlos gestrichen. Mit dem Einzelantrag wollte Ständerat Gutzwiller wieder zur Variante des Bundesrats. Der Einzelantrag unterlag mit 19 zu 21 Stimmen.