
Gewässerrevitalisierung
Energie- statt Mehrwertsteuer
Bestehende Wohnungen zu Zweitwohnungen umfunktionieren
Grüne Wirtschaft (Initiative) und Änderung des Umweltschutzgesetzes (Gegenvorschlag)
Zweite Gotthardröhre
Schonung der natürlichen Ressourcen und Verbesserung der Ressourceneffizienz
Branchenvereinbarungen
Umsetzung des Kyoto-II-Abkommens mit Auslandzertifikaten
Keine Unterstützung für Kohlekraftwerke im Ausland
Güterverkehr soll Kernaufgabe der SBB bleiben
Nationales Bodenkompetenzzentrum
Milchkuh-Initiative der Strassenverbände
Richtwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien
Stromverbrauchsrichtwerte
Prüfung von Alternativen bei Gaskraftwerken
Untergrenze Wasserkraft, Ausschluss vom Einspeiseprämiensystem
Abnahmeverpflichtung für Anlagen unter 1MW
Effizienzvorschriften für Heizanlagen
Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungsmarkt
CO2-Ziel von durchschnittlich 95g CO2 für Neuwagen bis 2020
Langzeitbetriebskonzept für AKW
Laufzeitbefristung für die AKW Beznau und Mühleberg auf max. 50 Betriebsjahre
Die Bundesverfassung limitiert aufgrund der angenommenen Zweitwohnungsinitiative die Anzahl und die Bruttogeschossfläche von Zweitwohnungen auf höchstens 20 Prozent je Gemeinde. Nichtsdestotrotz schlug der Bundesrat dem Parlament im Zweitwohnungsgesetz vor, dass vor der Annahme der Initiative bereits bestehende Wohnungen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen frei in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen, solange sie nicht vergrössert werden. Aus jeder vor dem 11. März 2012 gebauten Wohnung könnte somit eine neue Zweitwohnung werden. Der Ständerat folgte diesem Vorschlag mit 29 zu 10 Stimmen deutlich – und fügte danach mit 27 zu 13 Stimmen gleich auch noch die Möglichkeit zur Vergrösserung der Wohnungen hinzu.