
Gewässerrevitalisierung
Energie- statt Mehrwertsteuer
Bestehende Wohnungen zu Zweitwohnungen umfunktionieren
Grüne Wirtschaft (Initiative) und Änderung des Umweltschutzgesetzes (Gegenvorschlag)
Zweite Gotthardröhre
Schonung der natürlichen Ressourcen und Verbesserung der Ressourceneffizienz
Branchenvereinbarungen
Umsetzung des Kyoto-II-Abkommens mit Auslandzertifikaten
Keine Unterstützung für Kohlekraftwerke im Ausland
Güterverkehr soll Kernaufgabe der SBB bleiben
Nationales Bodenkompetenzzentrum
Milchkuh-Initiative der Strassenverbände
Richtwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien
Stromverbrauchsrichtwerte
Prüfung von Alternativen bei Gaskraftwerken
Untergrenze Wasserkraft, Ausschluss vom Einspeiseprämiensystem
Abnahmeverpflichtung für Anlagen unter 1MW
Effizienzvorschriften für Heizanlagen
Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungsmarkt
CO2-Ziel von durchschnittlich 95g CO2 für Neuwagen bis 2020
Langzeitbetriebskonzept für AKW
Laufzeitbefristung für die AKW Beznau und Mühleberg auf max. 50 Betriebsjahre
Das neue Gesetz für den Güterverkehr soll den Gütertransport per Bahn angeblich attraktiver machen. Als wichtigste Massnahme schlägt der Bundesrat jedoch vor, dass der Güterverkehr per Gesetz keine Kernaufgabe der SBB mehr sein soll. Damit würde der SBB geradezu aufgefordert, ihr Angebot noch stärker zu reduzieren, als dies mit dem heutigen Gesetz bereits getan wird. Private Bahnunternehmen könnten diesen Rückgang des SBB-Angebotes wenn überhaupt nur zu einem kleinen Teil kompensieren. Weniger Güterzüge wären die unausweichliche Folge. Die Mehrheit des Ständerates hat den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt und entschieden, dass Güterverkehr Kernaufgabe der SBB bleiben muss (25 zu 17 Stimmen).