
Gewässerrevitalisierung
Energie- statt Mehrwertsteuer
Bestehende Wohnungen zu Zweitwohnungen umfunktionieren
Grüne Wirtschaft (Initiative) und Änderung des Umweltschutzgesetzes (Gegenvorschlag)
Zweite Gotthardröhre
Schonung der natürlichen Ressourcen und Verbesserung der Ressourceneffizienz
Branchenvereinbarungen
Umsetzung des Kyoto-II-Abkommens mit Auslandzertifikaten
Keine Unterstützung für Kohlekraftwerke im Ausland
Güterverkehr soll Kernaufgabe der SBB bleiben
Nationales Bodenkompetenzzentrum
Milchkuh-Initiative der Strassenverbände
Richtwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien
Stromverbrauchsrichtwerte
Prüfung von Alternativen bei Gaskraftwerken
Untergrenze Wasserkraft, Ausschluss vom Einspeiseprämiensystem
Abnahmeverpflichtung für Anlagen unter 1MW
Effizienzvorschriften für Heizanlagen
Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungsmarkt
CO2-Ziel von durchschnittlich 95g CO2 für Neuwagen bis 2020
Langzeitbetriebskonzept für AKW
Laufzeitbefristung für die AKW Beznau und Mühleberg auf max. 50 Betriebsjahre
In Art. 19 Abs. 3bis lit. a erhöhte der Nationalrat mit 125:67 Stimmen die Untergrenze für die Teilnahme der Wasserkraft am Einspeiseprämiensystem von 300 kW auf 1MW. In Anbetracht der bereits massiven Nutzung der Fliessgewässer in der Schweiz und deren zentraler Bedeutung für die Biodiversität ist dies sinnvoll. Sowohl ökologisch aber auch ökonomisch. Die Wasserkraft wird seit über 100 Jahren genutzt und ausgebaut. Die guten Standorte sind längst erschlossen und kaum ein Gewässer ist heute noch frei von Beeinträchtigungen durch die Wasserkraft. Weitere Erschliessungen durch Kraftwerke, insbesondere durch sehr kleine Anlagen <1MW werden zunehmend teurer, sind nur dank Fördergelder überhaupt noch möglich und der Eingriff steht meist in einem schlechten Verhältnis zum Ertrag. 99% des Stroms aus der Wasserkraft stammen heute aus ca. 400 Werken >1MW. Die kleineren Anlagen (knapp 900 Stück) liefern gerade mal 1% des Wasserkraftstroms. Eine Begrenzung dieses Ausbaus der Wasserkraft ist aus Sicht des Naturschutzes dringlich und hat auf die Energiestrategie 2050 keine nennenswerten Auswirkungen. Um zu gewährleisten, dass die Umweltbelange bei Kleinwasserkraftprojekten in ausreichender Tiefe abgeklärt werden, müsste die Untergrenze bei 3MW liegen. Erst ab hier ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Wasserkraftwerke vorgeschrieben. Eine Mehrheit des Ständerats will die Untergrenze wieder auf 300 kW senken und damit dem weiteren Zubau durch solche Anlagen an bislang ungenutzten Standorten Vorschub leisten. Dies ist aus ökologischer (aber auch aus ökonomischer) Sicht nicht sinnvoll.