
Gewässerrevitalisierung
Energie- statt Mehrwertsteuer
Bestehende Wohnungen zu Zweitwohnungen umfunktionieren
Grüne Wirtschaft (Initiative) und Änderung des Umweltschutzgesetzes (Gegenvorschlag)
Zweite Gotthardröhre
Schonung der natürlichen Ressourcen und Verbesserung der Ressourceneffizienz
Branchenvereinbarungen
Umsetzung des Kyoto-II-Abkommens mit Auslandzertifikaten
Keine Unterstützung für Kohlekraftwerke im Ausland
Güterverkehr soll Kernaufgabe der SBB bleiben
Nationales Bodenkompetenzzentrum
Milchkuh-Initiative der Strassenverbände
Richtwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien
Stromverbrauchsrichtwerte
Prüfung von Alternativen bei Gaskraftwerken
Untergrenze Wasserkraft, Ausschluss vom Einspeiseprämiensystem
Abnahmeverpflichtung für Anlagen unter 1MW
Effizienzvorschriften für Heizanlagen
Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungsmarkt
CO2-Ziel von durchschnittlich 95g CO2 für Neuwagen bis 2020
Langzeitbetriebskonzept für AKW
Laufzeitbefristung für die AKW Beznau und Mühleberg auf max. 50 Betriebsjahre
AKW- Betreiber sollen nach 40 Jahren Betriebszeit eines AKW der Aufsichtsbehörde neu ein Sicherheitskonzept vorlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt, also auch gegen Ende der Betriebsphase eines AKW, die Betreiber ausreichend in die Sicherheit der Anlagen investieren. Die Umweltorganisationen haben empfohlen, dem Nationalrat zu folgen und das Langzeitbetriebskonzept anzunehmen. Der Ständerat lehnt auf Empfehlung seiner vorberatenden Kommission die Sicherheitsverbesserung für den Betrieb von AKW mit 25 zu 20 Stimmen ab.