Abschöpfung des Planungsmehrwerts

Die Abschöpfung des Planungsmehrwerts war ein zentraler Punkt der Revision des Raumplanungsgesetzes (Art. 5 Abs. 1, 1bis-1quinquies und Art. 37b Abs. 4-6). Sie erlaubt es den Kantonen und Gemeinden, Massnahmen der Raumplanung (z.B. Verkleinerung von überdimensionierten Bauzonen) zu finanzieren und/oder Aufwertungen im Siedlungsraum vorzunehmen. Mit 117:71 Stimmen sprach sich der Nationalrat für einen Kompromisvorschlag aus.

01.03.2012 Geschäft: 10.019 Abstimmung: 6960
  • Raumplanung
  • Für die Umwelt
  • Enthalten
  • Präsidentin/Präsident
  • Abwesend
  • Entschuldigt abwesend
  • Gegen die Umwelt