Die Motion beauftragt den Bundesrat, Artikel 15b des Energiegesetzes so anzupassen, dass der Zuschlag für industrielle Endverbraucher höchstens 0,45 Rappen/kWh beträgt. Dabei gilt zu beachten, dass der KEV-Zuschlag keine willkürliche Steuer ist, sondern verursachergerecht den Zubau neuer Kraftwerke finanziert. Eine Entlastung der Industriebetriebe bedeutet eine Mehrbelastung der Haushalte, Gewerbe und Dienstleistung. Zudem besteht bereits eine Ausnahmeregelung von stromintensive Betriebe, diese Motion würde den Markt unnötig verzehren.