Gemäss Landschaftsinitiative soll der geltende Verfassungsartikels zur Raumplanung so ergänzt werden, dass neu der Schutz des Kulturlandes, die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet und die Siedlungsentwicklung «nach innen» festgeschrieben werden. Zudem darf die Gesamtfläche der schweizerischen Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden. Der Bundesrat kann in begründeten Fällen Ausnahmen gewähren. Die Verantwortung für einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden soll neu eine Verbundaufgabe des Bundes und der Kantone sein. Ausserdem sieht die Landschaftsinitiative in den Übergangsbestimmungen vor, dass die Gesamtfläche der Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden darf, also plafoniert wird. Mit 114:72 Stimmen lehnte der Nationalrat die Initiative ab.