Die Motion der APK beauftragt den Bundesrat dafür zu sorgen, dass Unternehmen die im Ausland tätig sind zu einer Sorgfaltsprüfung zu verpflichten und damit mehr Verantwortung bezüglich Menschenrechten und Umwelt übernehmen. Bei der Sorgfaltsprüfung geht es darum, dass Firmen im vornherein (1) Risiken für Menschenrechte und Umwelt identifizieren, (2) entsprechende Massnahmen ergreifen und (3) darüber berichten. Dieses präventive Instrument ist ein zentrales Element der UNO-Leitprinzipien. Die per Stichentscheid des Präsidenten entschiedene Abstimmung, wurde nach Rückkommensantrag aus Reihen der CVP wiederholt. Der Nationalrat entschied darauf mit 95:86 und 6 Enthaltungen die Ablehnung der Motion.