Schutz für kleine Fliessgewässer - Untergrenze für Förderung von Wasserkraft

In Art. 19 Abs. 5 des neuen Energiegesetzes legte der Nationalrat mit 104:88 Stimmen die Untergrenze für die Teilnahme der Wasserkraft am Einspeiseprämiensystem bei einer Leistung von 1MW fest. In Anbetracht der bereits massiven Nutzung der Fliessgewässer in der Schweiz und deren zentraler Bedeutung für die Biodiversität ist dies sinnvoll. Sowohl ökologisch aber auch ökonomisch. Die Wasserkraft wird seit über 100 Jahren genutzt und ausgebaut. Die guten Standorte sind längst erschlossen und kaum ein Gewässer ist heute noch frei von Beeinträchtigungen durch die Wasserkraft. Weitere Erschliessungen durch Kraftwerke, insbesondere durch sehr kleine Anlagen <1MW werden zunehmend teurer, sind nur dank Fördergelder überhaupt noch möglich und der Eingriff steht meist in einem schlechten Verhältnis zum Ertrag. 99% des Stroms aus der Wasserkraft stammen heute aus ca. 400 Werken >1MW. Die kleineren Anlagen (knapp 900 Stück) liefern gerade mal 1% des Wasserkraftstroms. Eine Begrenzung dieses Ausbaus der Wasserkraft ist aus Sicht des Naturschutzes dringlich und hat auf die Energiestrategie 2050 keine nennenswerten Auswirkungen. Um zu gewährleisten, dass die Umweltbelange bei Kleinwasserkraftprojekten in ausreichender Tiefe abgeklärt werden, müsste die Untergrenze bei 3MW liegen. Erst ab hier ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Wasserkraftwerke vorgeschrieben.

02.03.2016 Objet: 13.074 Vote: 12949
  • Gewässer
  • Pour l‘environnement
  • Abstention
  • Présidente/Président
  • Absent
  • Absence excusée
  • Contre l‘environnementt