Schwächung der Aufsichtsfunktion des Bafu beim Artenschutz

Während heute das Bundesamt für Umwelt seine Zustimmung geben muss bis eine geschützte Art reguliert werden kann, soll dies künftig den Kantonen überlassen werden und  dem Bafu käme nur noch ein Anhörungsrecht zu. Und dies obschon der Schutz dieser Arten weiterhin eine Aufgabe des Bundes bleibt. Durch diese Kompetenzverschiebung wird die Aufsichts- und Koordinationsfunktion des Bundes bei der Bestandesreglunierung empfindlich geschwächt, halten sich die einzelnen Arten doch selten an Kantonsgrenzen.  

08.05.2019 Objet: 17.052 Vote: 18668
  • Gefährdete Arten
  • Pour l‘environnement
  • Présidente/Président
  • Absent
  • Absence excusée
  • Contre l‘environnementt