Klimaverträglichkeitsprüfung bei neuen Infrastrukturneubauten

Mit dem Pariser Klimaabkommen wurde nun ein klares Ziel und damit eine Norm verabschiedet: Langfristig müssen die Treibhausgase auf netto null Emissionen reduziert werden. Kann also eine Anlage oder Infrastruktur auch langfristig nicht emissionsfrei betrieben werden, so müssen Emissionen andernorts reduziert oder im gleichen Umfang der Atmosphäre entzogen werden. Da es im Klimaschutz bisher keine konkreten Grenzwerte gab, gilt bislang nur das allgemeine Minderungsgebot. Die Minderheit Vogler will dieses Minderungsgebot explizit festlegen. Es sieht vor, dass man beim Bau neuer oder bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Anlagen dafür sorgen muss, dass die Treibhausgasemissionen so weit begrenzt werden sollen, wie dies technisch machbar, betrieblich sinnvoll und wirtschaftlich tragbar ist. Diesen Vorschlag hat der Gesamtrat deutlich abgelehnt mit 115:76.

04.12.2018 Objet: 17.071 Vote: 17929
  • CO2
  • Pour l‘environnement
  • Abstention
  • Présidente/Président
  • Absent
  • Absence excusée
  • Contre l‘environnementt