Die Revision wollte ursprünglich den Umgang mit dem Wolf erleichternt, schoss dabei aber weit übers Ziel hinaus und höhlt den Artenschutz insgesamt aus, indem künftig sämtliche geschützten Tierarten Gefahr laufen, abgeschossen zu werden, ohne dass sie Schäden angerichtet hätten, sondern einfach nur, weil sie da sind. Zudem gibt der Bundesrat einen Grossteil seiner verfassungsmässigen Zuständigkeit im Artenschutz an die Kantone und damit an die Willkür kantonaler Lokalpolitik ab.