Öffentlicher Regionalverkehr weiterhin zu einem Drittel durch den Bund mitfinanzieren

Der Bundesrat und Nationalrat Manfred Bühler SVP BE schlagen vor, dass neue Regionalzüge und Busverbindungen ab 2018 weniger Bundesgelder erhalten als bestehende öV-Linien (nämlich nur noch 18% statt einen Drittel der ungedeckten Kosten). Dieser Vorschlag würde entweder dazu führen, dass bestehenden Regionalzüge und Busverbindungen in ländlichen Regionen eingestellt werden müssten, sofern die Kantone nicht zu massiven Mehrausgaben bereit sind. Oder aber öV-Kunden hätten mit jährliche Billetpreiserhöhungen von circa 5-6% in der ganzen Schweiz zu rechnen (zusätzlich zu den bereits als Folge der neuen Bahnfinanzierung FABI umgesetzten Billetpreiserhöhungen von circa 8% seit 2013). In der Variante der Mehrheit der Verkehrskommission würden die Billetpreise hingegen maximal so stark steigen, wie das Angebot ausgebaut wird (circa 3% pro Jahr). Der Ständerat hat sich gegen Bundesrat und Minderheit Bühler entschieden und den Kredit um 3.5% erhöht, so dass auch für neue öV-Angebote die bestehende Regelung gilt, dass Bund, Kantone und Kunden je einen Drittel der Kosten tragen.

03.05.2017 Geschäft: 16.080 Abstimmung: 15054
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